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   OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08   

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https://dejure.org/2008,37711
OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08 (https://dejure.org/2008,37711)
OLG München, Entscheidung vom 04.06.2008 - 4 VAs 7/08 (https://dejure.org/2008,37711)
OLG München, Entscheidung vom 04. Juni 2008 - 4 VAs 7/08 (https://dejure.org/2008,37711)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Zurückstellung der Strafvollstreckung wegen Drogentherapie: Ablehnung wegen fehlender Therapiebereitschaft aufgrund disziplinarischer Verfehlungen im Strafvollzug

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2009, 370
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • OLG Zweibrücken, 23.11.1999 - 1 VAs 14/99

    Betäubungsmittel: Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).

    Gerade solche disziplinarischen Verstöße, die ihre Ursache in der nicht therapierten Betäubungsmittelabhängigkeit haben, können nicht ohne besondere Begründung zur Annahme einer Therapieunwilligkeit herangezogen werden (OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Weber BtMG 2. Aufl. § 35 Rn. 148; Körner a.a.O. Rn. 197).

  • OLG Koblenz, 28.09.2005 - 2 VAs 9/05

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).

    Ein Versagungsgrund kann deshalb nur dann gegeben sein, wenn konkrete Zweifel an einem ernsthaften Therapiewillen bestehen (OLG Koblenz StV 2006, 588 f.).

  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Der Strafvollzug und die Regelung des § 35 BtMG dienen jedenfalls auch der Resozialisierung (Art. 2 Satz 2 BayStrVollzG; BVerfGE 35, 202; Körner a.a.O. § 35 Rn. 21 ff).
  • BVerfG, 03.12.1986 - 1 BvR 872/82

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenerstattungsregelung in § 77 Satz 1 GWB

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Soweit dies nicht ohnehin aus dem Rechtsstaatsgebot folgt (vgl. BVerfG NJW 1987, 2569/2570) trifft der Senat die Kostenentscheidung nach billigem Ermessen, § 30 Abs. 2 Satz 1 EGGVG.
  • OLG Karlsruhe, 11.11.2004 - 2 VAs 37/04

    Drogenabhängiger Straftäter: Beurteilungsspielraum hinsichtlich Kausalität der

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 BtMG steht der Vollstreckungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu, dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (Körner a.a.O. Rn. 193 m.w.N.; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57).
  • OLG Hamm, 15.07.1982 - 7 VAs 23/82
    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Die Anforderungen an die Therapiewilligkeit und Therapiefähigkeit des Verurteilten dürfen nicht übersteigert werden (OLG Hamm NStZ 1982, 485).
  • OLG Koblenz, 14.02.2002 - 2 VAs 6/02

    Betäubungsmittelstrafrecht: Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Auszug aus OLG München, 04.06.2008 - 4 VAs 7/08
    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat daher Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288/289 und StV 2006, 588; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153; Körner a.a.O. Rn. 190 und Rn. 194).
  • BayObLG, 27.05.2021 - 204 VAs 131/21

    Zurückstellung der Strafvollstreckung - Therapiebereitschaft

    Insoweit beschränkt sich die gerichtliche Kontrolle darauf, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung über das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraumes eingehalten hat (OLG Karlsruhe, NStZ-RR 2005, 57, juris Rn. 4; NStZ-RR 2009, 122, juris Rn. 6; OLG Koblenz, Beschluss vom 20.7.2017 - 2 VAs 15/17, juris Rn. 8; OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 8; OLG Nürnberg, StV 2017, 307, juris Rn. 20; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 8.12.2016 - VAs 29/16, juris Rn. 7; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 18.12.2018 - 1 VAs 8/18, juris Rn. 12; BeckOK-BtMG/Bohnen, a.a.O., § 35 Rn. 310; Fabricius in: Körner/Patzak/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 204).

    Die Ablehnung einer Zurückstellung nach § 35 BtMG wegen fehlender Therapiewilligkeit hat - wie der Generalstaatsanwalt im Bescheid von 15.2.2021 ausdrücklich festgestellt hat - Ausnahmecharakter, denn eine Motivation des Verurteilten zur Therapie ist nicht Voraussetzung, sondern erst Ziel weiterer Therapiebemühungen (OLG Koblenz StV 2003, 288, 289; OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 13; OLG Zweibrücken NStZ-RR 2000, 153, juris Rn. 6; Fabricius, in: Patzak/Körner/Volkmer, a.a.O., § 35 Rn. 205).

    Daher liegen Anhaltspunkte oder Beweismittel für das Fehlen eines ernsthaften Therapiewillens bei Vorliegen einer Therapiezusage nur in Ausnahmefällen vor (OLG Koblenz StV 2006, 588, juris Rn. 23 ff.; OLG München, StV 2009, 370, juris Rn. 12 f.), etwa wenn die Therapiebereitschaft lediglich vorgetäuscht wird, um die Fahrt zur Drogentherapieeinrichtung zur Flucht zu nutzen oder jegliche Unterordnung oder Mitarbeit im Hinblick auf die Therapievorbereitungen abgelehnt wird oder wenn sich der Verurteilte an keinerlei Regeln hält, also in seinem Gesamtverhalten dokumentiert, dass er nicht den ernsthaften Willen besitzt, im Rahmen einer Therapie seine Sucht zu heilen (OLG Koblenz, a.a.O., juris Rn. 26).

  • OLG Saarbrücken, 22.04.2016 - VAs 5/16

    Gerichtliche Überprüfung der Versagung der Zurückstellung der Strafvollstreckung

    Hinsichtlich der tatbestandlichen Voraussetzungen des § 35 BtmG steht der Vollstreckungsbehörde ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. Weber, BtMG , 4. Aufl., § 35 Rn. 140), dessen gerichtliche Überprüfung darauf beschränkt ist, ob die Vollstreckungsbehörde bei ihrer Entscheidung die Grenzen des ihr zustehenden Beurteilungsspielraums eingehalten hat (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 1. Februar 2011 - VAs 1/11- und 25. Februar 2013 - VAs 3/13 - OLG Karlsruhe NStZ-RR 2005, 57 ; OLG München StV 2009, 370 f.).
  • OLG Zweibrücken, 18.12.2018 - 1 VAs 8/18

    Zurückstellung der Strafvollstreckung: Gerichtliche Überprüfung der ablehnenden

    An den hinreichenden Therapiewillen und die Erfolgsaussicht der Therapie im Sinne von § 35 Abs. 1 S. 1 BtmG dürfen keine überspannten Anforderungen gestellt werden (Senat, Beschluss vom 22. Mai 2017, Az. 1 VAs 3/17; KG, Beschluss vom 12. März 2008, Az. 1 VAs 3-5/08; OLG München, Beschluss vom 4. Juni 2008, Az. 4 VAs 7/08; zit. nach beck-online).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.12.2016 - L 7 R 5349/15
    Dafür, dass der Kläger eine konkrete Aussicht hätte, von der Vollstreckungsbehörde mit Zustimmung des zuständigen Gerichts bei einem (hier erst künftigen) Strafrest von lediglich noch zwei Jahren (§ 35 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 2 BtMG; vgl. hierzu etwa Oberlandesgericht (OLG) München, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 VAs 7/08, 4 VAs 007/08 - OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 15. April 2013 - 3 VAs 11/13 - (beide juris)) eine Zurückstellung der Strafvollstreckung zu Therapiezecken zu erlangen, fehlen ernsthafte Hinweise.
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